KLM
Netherlands
Netherlands Airline — Amsterdam Schiphol and European/worldwide network
Mehr erfahren →EU261-Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung.
Mehr erfahren →Ticket ungenutzt? Wir kaufen es und holen Flughafensteuern zurück.
Mehr erfahren →Teilrückerstattung bei gestörter Pauschalreise.
Mehr erfahren →Bahnansprüche über TrainRefund.com.
Mehr erfahren →Fähransprüche über FerryRefund.com.
Mehr erfahren →Kreuzfahrtansprüche über FerryRefund.com.
Mehr erfahren →Von Low-Cost bis Langstrecke — wenn EU261 für Ihren Flug gilt, können wir helfen.
Netherlands
Netherlands Airline — Amsterdam Schiphol and European/worldwide network
Mehr erfahren →Ireland
Ireland Airline — Dublin and major European low-cost bases
Mehr erfahren →UK
UK Airline — London, Amsterdam, Paris, Milan and European bases
Mehr erfahren →Germany
Germany Airline — Frankfurt, Munich and European/worldwide network
Mehr erfahren →France
France Airline — Paris CDG/Orly and European/worldwide network
Mehr erfahren →UK
UK Airline — London Heathrow/Gatwick and worldwide network
Mehr erfahren →Spain
Spain Airline — Madrid and Spanish/Latin American network
Mehr erfahren →Spain
Spain Airline — Barcelona and Spanish/European bases
Mehr erfahren →Hungary
Hungary Airline — Budapest and Central/Eastern European bases
Mehr erfahren →War Ihr Flug bei Ankunft 3+ Stunden verspätet, annulliert, oder wurden Sie nicht befördert? EU261 kann Ihnen Pauschalentschädigung plus Betreuung geben.
Laden Sie Buchung und Flugdaten über unser sicheres Portal hoch. Es dauert nur wenige Minuten.
Wir kümmern uns um den Prozess mit der Airline. Bei Erfolg erhalten Sie Ihre Entschädigung. Nur bei Erfolg.
EU-Verordnung 261/2004 gilt für Flüge ab einem EU-Flughafen (jede Airline) und für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Schwestermarken FerryRefund und TrainRefund decken See- und Bahnrechte nach anderen EU-Regeln ab.
Bei 3 Stunden oder mehr Verspätung am Endziel, kurzfristiger Annullierung oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung können €250, €400 oder €600 je nach Distanz fällig sein — außer bei außergewöhnlichen Umständen.
Sie können auch Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung sowie Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikation und Hotel bei langen Wartezeiten haben. Reichen Sie Ihren Anspruch möglichst bald ein.
| Flugdistanz | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | €250 |
| 1.500–3.500 km | €400 |
| Über 3.500 km | €600 |
| 3+ h Ankunftsverspätung / Annullierung / Nichtbeförderung | Wie oben (wenn EU261 gilt) |
Basierend auf EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Sie können Pauschalentschädigung fordern, wenn Sie 3 Stunden oder mehr verspätet ankommen, Ihr Flug annulliert wird (mit begrenzten Ausnahmen bei früher Mitteilung) oder Sie gegen Ihren Willen nicht befördert werden. Außergewöhnliche Umstände wie schweres Wetter können die Airline von der Entschädigung befreien; Betreuungs- und Umbuchungsrechte können trotzdem gelten.
EU261 gilt für Flüge ab EU-Flughäfen (jede Airline) und Flüge in die EU mit EU-Airlines — u. a. KLM, Ryanair, easyJet, Lufthansa, Air France, British Airways, Iberia, Vueling, Wizz Air und viele mehr.
Die Entschädigung ist ein Festbetrag nach Distanz: €250 (bis 1.500 km), €400 (1.500–3.500 km) oder €600 (über 3.500 km). Das ist getrennt von einer möglichen Ticket-Erstattung.
Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach EU-Land. Wir empfehlen eine möglichst zeitnahe Einreichung mit Buchungsdaten und Nachweisen.
Prüfung und Einreichung sind kostenlos. Wir berechnen nur bei Erfolg eine Provision — nur bei Erfolg.
Buchungsbestätigung oder E-Ticket (mit Buchungsnummer), Bordkarte falls vorhanden und Nachweise zur Störung. Upload über unser Claims-Portal.
EU261 betrachtet die Ankunftsverspätung am Endziel innerhalb einer Buchung. Verpasste Anschlüsse mit 3+ Stunden Verspätung am Endziel können trotzdem gelten.
Die Einreichung dauert nur wenige Minuten. Nur bei Erfolg.
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